Pflichten für Unternehmen: Fristen und Überblick
Barrierefreiheit, E-Rechnung, KI-Verordnung, Cybersicherheit, Verpackung, Produktsicherheit, Lieferketten: Hier finden Sie die wichtigsten Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland – wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie Sie anfangen. Jede Seite nennt ihre Quellen und das Datum, zu dem der Stand geprüft wurde.
Welche Vorschriften betreffen Ihr Unternehmen?
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Alle Regelwerke (12)
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Online-Shops und andere Angebote, über die Verbraucher Verträge schließen, sowie bestimmte Produkte müssen barrierefrei nutzbar sein.
Nächste Frist: 27.06.2030 – Übergang endet für vor dem 28.06.2025 geschlossene Dienstleistungsverträge und damals schon eingesetzte Produkte - E-Rechnung im B2B (§ 14 UStG)
Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen werden schrittweise zur strukturierten elektronischen Rechnung (z. B. XRechnung, ZUGFeRD); empfangen können muss sie jedes Unternehmen schon heute.
Nächste Frist: 01.01.2027 – Ausstellungspflicht bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr (2026), sofern kein EDI-Verfahren - Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und Produktsicherheitsgesetz
Wer Verbraucherprodukte herstellt, importiert oder verkauft – auch online –, muss für ihre Sicherheit sorgen und im Angebot Hersteller-, Produkt- und Sicherheitsangaben machen. - Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle betreiben, über die Beschäftigte Rechtsverstöße vertraulich melden können. - NIS2 / BSI-Gesetz (Cybersicherheit)
Unternehmen bestimmter Branchen ab einer gewissen Größe müssen ihre IT-Sicherheit nach Mindeststandards organisieren, sich beim BSI registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle fristgerecht melden. - Cyber Resilience Act (CRA)
Hardware und Software mit Netz- oder Datenverbindung dürfen in der EU nur mit Mindeststandards für Cybersicherheit verkauft werden; Hersteller müssen Sicherheitsupdates liefern und ausgenutzte Schwachstellen melden.
Nächste Frist: 11.12.2027 – Volle Anwendung: Sicherheitsanforderungen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Pflichten für Importeure und Händler - KI-Verordnung (AI Act)
EU-Regeln für den Einsatz von KI: Wer KI nutzt, muss die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten fördern; für Chatbots und KI-erzeugte Inhalte gelten Transparenzpflichten, für Hochrisiko-KI (z. B. Bewerberauswahl) ab Ende 2027 strenge Anforderungen.
Nächste Frist: 02.12.2026 – Übergang endet für die Kennzeichnung bei generativen KI-Systemen, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr kamen (betrifft Anbieter solcher Systeme) - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG, früher VerpackG)
Wer verpackte Ware verkauft, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und Verpackungen, die bei Endkunden als Abfall anfallen, bei einem dualen System beteiligen (lizenzieren) – auch Versandkartons und Füllmaterial.
Nächste Frist: 12.11.2026 – Bereits registrierte Hersteller passen ihre Registrierungsdaten an (u. a. alle Markennamen) - EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Einheitliche EU-Regeln für alle Verpackungen – von Schadstoffgrenzen über Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit bis zu Leerraum und Mehrweg; sie gilt seit 12.08.2026 unmittelbar.
Nächste Frist: 12.02.2027 – Gastronomie mit Mitnahme: Befüllen mitgebrachter Behälter anbieten - EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Bestimmte Rohstoffe und Produkte daraus dürfen nur in der EU verkauft werden, wenn sie nachweislich nicht von nach 2020 entwaldeten Flächen stammen und legal erzeugt wurden.
Nächste Frist: 30.12.2026 – Anwendung für große und mittlere Unternehmen – sowie für bisher unter die EU-Holzhandelsverordnung fallende Holzprodukte unabhängig von der Größe - Nachhaltigkeitsbericht (CSRD) nach Omnibus I
Nur noch sehr große Unternehmen müssen nach EU-Standards über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen berichten; für kleinere gibt es einen freiwilligen Standard.
Nächste Frist: 01.01.2027 – Neue Schwellen gelten für Geschäftsjahre ab diesem Datum (erster Bericht 2028) - Lieferkettengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettenrichtlinie
Große Unternehmen müssen Risiken für Menschenrechte und Umwelt in ihrer Lieferkette analysieren, vorbeugen und abhelfen; kleinere Zulieferer sind nur über Anfragen und Verträge ihrer Kunden betroffen.
Nächste Frist: 26.07.2029 – EU-Lieferkettenrichtlinie gilt für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. € Umsatz
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob eine Vorschrift auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab.