KI-Verordnung (AI Act)
Pflichten › KI-Verordnung (AI Act)
EU-Regeln für den Einsatz von KI: Wer KI nutzt, muss die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten fördern; für Chatbots und KI-erzeugte Inhalte gelten Transparenzpflichten, für Hochrisiko-KI (z. B. Bewerberauswahl) ab Ende 2027 strenge Anforderungen.
Nächste Frist: 02.12.2026 – Übergang endet für die Kennzeichnung bei generativen KI-Systemen, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr kamen (betrifft Anbieter solcher Systeme)
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die KI-Systeme beruflich einsetzen („Betreiber“) oder entwickeln und anbieten – ohne Größenschwelle. KI-Kompetenz (Art. 4) gilt für alle; Transparenzpflichten (Art. 50) u. a. bei Chatbots, Deepfakes und KI-erzeugten Texten zur Information der Öffentlichkeit; Hochrisiko-Pflichten z. B. für KI in Personalauswahl, Bildung oder Kreditwürdigkeitsprüfung.
Ausnahmen
Rein private Nutzung; Militär und nationale Sicherheit; reine Forschung. Erleichterungen für KMU und kleine Mid-Caps (unter 750 Beschäftigte).
Fristen
- 02.02.2025 – Verbotene KI-Praktiken (z. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz) und KI-Kompetenz (Art. 4) (gilt bereits)
- 27.07.2026 – Art. 4 neu gefasst (VO (EU) 2026/1744): Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein garantiertes Niveau (gilt bereits)
- 02.08.2026 – Transparenzpflichten nach Art. 50: Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte, Offenlegung von Deepfakes (gilt bereits)
- 02.12.2026 – Übergang endet für die Kennzeichnung bei generativen KI-Systemen, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr kamen (betrifft Anbieter solcher Systeme)
- 02.12.2027 – Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI (Anhang III, z. B. Personalauswahl)
- 02.08.2028 – Pflichten für KI in regulierten Produkten (Anhang I)
Typische erste Schritte
- Alle genutzten KI-Anwendungen erfassen – auch KI-Funktionen in Standardsoftware – und festhalten, wofür und von wem sie genutzt werden
- Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz festlegen und dokumentieren (z. B. Einweisung, Nutzungsregeln, Schulung)
- Transparenz prüfen: Weist ein Chatbot darauf hin, dass er eine KI ist? Werden Deepfakes und KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit offengelegt?
- Prüfen, ob KI in Hochrisiko-Bereichen eingesetzt wird (z. B. Bewerberauswahl), und die Pflichten bis Dezember 2027 vorbereiten
Sanktionen
Verbotene Praktiken bis 35 Mio. € oder 7 %, Transparenzpflichten und sonstige Pflichten bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes – für KMU jeweils der niedrigere Betrag (Art. 99). Für Art. 4 sieht weder Art. 99 noch das deutsche Durchführungsgesetz einen eigenen Bußgeldtatbestand vor; mittelbare Folgen, z. B. bei Haftungsfragen, sind damit nicht ausgeschlossen.
Änderungen der letzten Zeit
- 02.08.2026 – Transparenzpflichten gelten: Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte, Offenlegung von Deepfakes.
- 27.07.2026 – Art. 4 neu gefasst: Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein garantiertes Niveau; Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 bzw. August 2028 verschoben.
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Quellen
Stand geprüft: 19.10.2026
- Art. 4 KI-Verordnung in der Fassung nach VO (EU) 2026/1744 (dejure.org)
- VO (EU) 2026/1744 mit Änderungen (buzer.de)
- Art. 99 KI-Verordnung – Sanktionen (dejure.org)
- EU-Kommission – AI Act, Zeitplan
- Bundesnetzagentur – Umsetzung der KI-Verordnung (29.07.2026)
Allgemeine Informationen aus einer Software, keine Rechtsberatung. Ob die Vorschrift auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab; Rechtslagen ändern sich, gerade bei EU-Vorschriften.