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KI-Verordnung (AI Act)

Pflichten › KI-Verordnung (AI Act)

EU-Regeln für den Einsatz von KI: Wer KI nutzt, muss die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten fördern; für Chatbots und KI-erzeugte Inhalte gelten Transparenzpflichten, für Hochrisiko-KI (z. B. Bewerberauswahl) ab Ende 2027 strenge Anforderungen.

Nächste Frist: 02.12.2026 – Übergang endet für die Kennzeichnung bei generativen KI-Systemen, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr kamen (betrifft Anbieter solcher Systeme)

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die KI-Systeme beruflich einsetzen („Betreiber“) oder entwickeln und anbieten – ohne Größenschwelle. KI-Kompetenz (Art. 4) gilt für alle; Transparenzpflichten (Art. 50) u. a. bei Chatbots, Deepfakes und KI-erzeugten Texten zur Information der Öffentlichkeit; Hochrisiko-Pflichten z. B. für KI in Personalauswahl, Bildung oder Kreditwürdigkeitsprüfung.

Ausnahmen

Rein private Nutzung; Militär und nationale Sicherheit; reine Forschung. Erleichterungen für KMU und kleine Mid-Caps (unter 750 Beschäftigte).

Fristen

Typische erste Schritte

Sanktionen

Verbotene Praktiken bis 35 Mio. € oder 7 %, Transparenzpflichten und sonstige Pflichten bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes – für KMU jeweils der niedrigere Betrag (Art. 99). Für Art. 4 sieht weder Art. 99 noch das deutsche Durchführungsgesetz einen eigenen Bußgeldtatbestand vor; mittelbare Folgen, z. B. bei Haftungsfragen, sind damit nicht ausgeschlossen.

Änderungen der letzten Zeit

Welche Vorschriften betreffen Ihr Unternehmen?

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Quellen

Stand geprüft: 19.10.2026

Allgemeine Informationen aus einer Software, keine Rechtsberatung. Ob die Vorschrift auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab; Rechtslagen ändern sich, gerade bei EU-Vorschriften.