EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Pflichten › EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Bestimmte Rohstoffe und Produkte daraus dürfen nur in der EU verkauft werden, wenn sie nachweislich nicht von nach 2020 entwaldeten Flächen stammen und legal erzeugt wurden.
Nächste Frist: 30.12.2026 – Anwendung für große und mittlere Unternehmen – sowie für bisher unter die EU-Holzhandelsverordnung fallende Holzprodukte unabhängig von der Größe
Wer ist betroffen?
Wer Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz und daraus hergestellte Produkte (z. B. Schokolade, Möbel, Papier, Reifen) erstmals in der EU in Verkehr bringt oder ausführt: Sorgfaltsprüfung und Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem. Nachgelagerte Händler geben seit Ende 2025 keine eigene Erklärung mehr ab; der erste nachgelagerte Marktteilnehmer sammelt die Referenznummern.
Ausnahmen
Druckerzeugnisse (Bücher, Zeitungen), Leder und Häute, runderneuerte Reifen u. a. sind seit den Änderungen 2025/2026 nicht mehr erfasst; ebenso Gebrauchtwaren, Abfälle und reine Verpackungen. Vereinfachte Erklärung für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger.
Fristen
- 30.12.2026 – Anwendung für große und mittlere Unternehmen – sowie für bisher unter die EU-Holzhandelsverordnung fallende Holzprodukte unabhängig von der Größe
- 30.06.2027 – Anwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen
- 30.12.2027 – Neu erfasste Produkte, z. B. löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate
Typische erste Schritte
- Sortiment anhand der Zolltarifnummern mit Anhang I der Verordnung (Fassung 2026) abgleichen
- Rolle je Produkt klären: Erstinverkehrbringer bzw. Importeur, erster nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler
- Größenklasse bestimmen, um den eigenen Stichtag zu kennen (30.12.2026 oder 30.06.2027)
- Bei Lieferanten Geodaten der Erzeugungsflächen bzw. Referenznummern vorhandener Sorgfaltserklärungen anfragen; Zugang zum EU-Informationssystem (TRACES) einrichten
Sanktionen
Die EU verlangt Höchstbußgelder von mindestens 4 % des EU-Jahresumsatzes; das deutsche Durchführungsgesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand Oktober 2026).
Änderungen der letzten Zeit
- 17.09.2026 – Anhang geändert: Leder und Druckerzeugnisse nicht mehr erfasst, löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate ab 30.12.2027 neu.
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Quellen
Stand geprüft: 19.10.2026
- BLE – Entwaldungsfreie Produkte: Aktuelles
- EU-Kommission – EUDR Implementation
- Verordnung (EU) 2023/1115 (EUR-Lex)
Allgemeine Informationen aus einer Software, keine Rechtsberatung. Ob die Vorschrift auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab; Rechtslagen ändern sich, gerade bei EU-Vorschriften.