E-Rechnung im B2B (§ 14 UStG)
Pflichten › E-Rechnung im B2B (§ 14 UStG)
Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen werden schrittweise zur strukturierten elektronischen Rechnung (z. B. XRechnung, ZUGFeRD); empfangen können muss sie jedes Unternehmen schon heute.
Nächste Frist: 01.01.2027 – Ausstellungspflicht bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr (2026), sofern kein EDI-Verfahren
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen im Inland für Leistungen an andere inländische Unternehmen (nicht an Verbraucher). Empfangen: alle seit 01.01.2025. Ausstellen: Umsätze ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, Umsätze ab 2028 für alle. Format nach EN 16931 (z. B. XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL).
Ausnahmen
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise; Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen weiter sonstige Rechnungen ausstellen (müssen E-Rechnungen aber empfangen können); Rechnungen an Verbraucher; bestimmte steuerfreie Umsätze.
Fristen
- 01.01.2025 – Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und archivieren können (gilt bereits)
- 01.01.2027 – Ausstellungspflicht bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr (2026), sofern kein EDI-Verfahren
- 01.01.2028 – Ausstellungspflicht für alle Unternehmen
- 01.07.2030 – EU-Vorgaben (ViDA): E-Rechnung und digitale Meldung für Umsätze an Unternehmen in anderen EU-Staaten
Typische erste Schritte
- Sicherstellen, dass E-Rechnungen empfangen, angezeigt und ordnungsgemäß archiviert werden (Postfach, Viewer oder Buchhaltungssoftware)
- Den Gesamtumsatz 2026 ermitteln: Er entscheidet, ob die Ausstellungspflicht ab 2027 oder ab 2028 greift
- Rechnungssoftware oder Dienstleister auf XRechnung bzw. ZUGFeRD (EN 16931) prüfen
- E-Rechnungs-Adressen der Geschäftskunden erfassen; Sonderfälle (Korrektur-, Abschlags-, Schlussrechnungen) mit der Steuerberatung abstimmen
Sanktionen
Keine eigene Bußgeldnorm für das Format; praktisch wichtiger ist, dass beim Empfänger der Vorsteuerabzug aus einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung gefährdet sein kann.
Änderungen der letzten Zeit
- 15.10.2026 – Neues BMF-Schreiben mit ergänzenden Regeln (u. a. Korrektur-, Abschlags- und Schlussrechnungen); die Stufen 2027/2028 bleiben.
Welche Vorschriften betreffen Ihr Unternehmen?
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Quellen
Stand geprüft: 19.10.2026
- § 27 UStG – Übergangsregelung (Abs. 38)
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- § 33 UStDV – Kleinbetragsrechnungen
- Haufe – BMF: Ergänzende Regelungen zur E-Rechnung (16.10.2026)
- Rat der EU – VAT in the digital age (11.03.2025)
Allgemeine Informationen aus einer Software, keine Rechtsberatung. Ob die Vorschrift auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab; Rechtslagen ändern sich, gerade bei EU-Vorschriften.