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E-Rechnung im B2B (§ 14 UStG)

Pflichten › E-Rechnung im B2B (§ 14 UStG)

Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen werden schrittweise zur strukturierten elektronischen Rechnung (z. B. XRechnung, ZUGFeRD); empfangen können muss sie jedes Unternehmen schon heute.

Nächste Frist: 01.01.2027 – Ausstellungspflicht bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr (2026), sofern kein EDI-Verfahren

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen im Inland für Leistungen an andere inländische Unternehmen (nicht an Verbraucher). Empfangen: alle seit 01.01.2025. Ausstellen: Umsätze ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, Umsätze ab 2028 für alle. Format nach EN 16931 (z. B. XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL).

Ausnahmen

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise; Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen weiter sonstige Rechnungen ausstellen (müssen E-Rechnungen aber empfangen können); Rechnungen an Verbraucher; bestimmte steuerfreie Umsätze.

Fristen

Typische erste Schritte

Sanktionen

Keine eigene Bußgeldnorm für das Format; praktisch wichtiger ist, dass beim Empfänger der Vorsteuerabzug aus einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung gefährdet sein kann.

Änderungen der letzten Zeit

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Quellen

Stand geprüft: 19.10.2026

Allgemeine Informationen aus einer Software, keine Rechtsberatung. Ob die Vorschrift auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab; Rechtslagen ändern sich, gerade bei EU-Vorschriften.