Nachhaltigkeitsbericht (CSRD) nach Omnibus I
Pflichten › Nachhaltigkeitsbericht (CSRD) nach Omnibus I
Nur noch sehr große Unternehmen müssen nach EU-Standards über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen berichten; für kleinere gibt es einen freiwilligen Standard.
Nächste Frist: 01.01.2027 – Neue Schwellen gelten für Geschäftsjahre ab diesem Datum (erster Bericht 2028)
Wer ist betroffen?
Nach der Änderung durch die Richtlinie (EU) 2026/470: Unternehmen bzw. Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio. € Umsatz, für Geschäftsjahre ab 2027. In Deutschland gilt bis zur nationalen Umsetzung weiter die nichtfinanzielle Erklärung für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Kleinere Unternehmen sind nur mittelbar betroffen – über Datenanfragen großer Kunden oder Banken.
Ausnahmen
Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten dürfen Datenanfragen ablehnen, soweit sie über den freiwilligen Standard (VS) hinausgehen. Börsennotierte KMU sind ganz herausgenommen.
Fristen
- 01.01.2027 – Neue Schwellen gelten für Geschäftsjahre ab diesem Datum (erster Bericht 2028)
- 19.03.2027 – Frist für die Umsetzung in nationales Recht (in Deutschland noch nicht verabschiedet)
Typische erste Schritte
- Beschäftigte und Umsatz (Einzelgesellschaft bzw. Konzern) gegen die Schwellen 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. € prüfen
- ESG-Fragebögen von Kunden und Banken sammeln und mit dem freiwilligen Standard (VSME/VS) abgleichen
- Einen kleinen Basis-Datensatz aufbauen (z. B. Energieverbrauch, Emissionen, Beschäftigtendaten), um Anfragen einheitlich zu beantworten
Änderungen der letzten Zeit
- 18.03.2026 – Nachhaltigkeitsbericht nur noch ab mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz (Omnibus I, ab Geschäftsjahr 2027).
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Quellen
Stand geprüft: 19.10.2026
- Europäisches Parlament – Omnibus I (CSRD/CSDDD)
- Rat der EU – Vereinfachung beschlossen (24.02.2026)
- EU-Kommission – Corporate sustainability reporting (VSME)
Allgemeine Informationen aus einer Software, keine Rechtsberatung. Ob die Vorschrift auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab; Rechtslagen ändern sich, gerade bei EU-Vorschriften.