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Nachhaltigkeitsbericht (CSRD) nach Omnibus I

Pflichten › Nachhaltigkeitsbericht (CSRD) nach Omnibus I

Nur noch sehr große Unternehmen müssen nach EU-Standards über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen berichten; für kleinere gibt es einen freiwilligen Standard.

Nächste Frist: 01.01.2027 – Neue Schwellen gelten für Geschäftsjahre ab diesem Datum (erster Bericht 2028)

Wer ist betroffen?

Nach der Änderung durch die Richtlinie (EU) 2026/470: Unternehmen bzw. Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio. € Umsatz, für Geschäftsjahre ab 2027. In Deutschland gilt bis zur nationalen Umsetzung weiter die nichtfinanzielle Erklärung für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Kleinere Unternehmen sind nur mittelbar betroffen – über Datenanfragen großer Kunden oder Banken.

Ausnahmen

Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten dürfen Datenanfragen ablehnen, soweit sie über den freiwilligen Standard (VS) hinausgehen. Börsennotierte KMU sind ganz herausgenommen.

Fristen

Typische erste Schritte

Änderungen der letzten Zeit

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Quellen

Stand geprüft: 19.10.2026

Allgemeine Informationen aus einer Software, keine Rechtsberatung. Ob die Vorschrift auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab; Rechtslagen ändern sich, gerade bei EU-Vorschriften.