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Nutzungsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des BFSG-Scanners auf accesslytix.de (kostenloser Schnellcheck, Voll-Report und Monitoring) sowie des Pflichten-Radars (kostenloser Pflichten-Check, Mustervorlage zur KI-Kompetenz und Radar-Abonnement). Anbieter ist Wolfgang Lämmle, c/o COCENTER, Koppoldstr. 1, 86551 Aichach (siehe Impressum). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Behörden und sonstige Organisationen – nicht an Verbraucher. Mit der Nutzung bestätigen Sie, als Unternehmer zu handeln; bei begründeten Zweifeln können wir geeignete Nachweise verlangen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Leistung: automatisierte technische Prüfung

AccessLytix prüft öffentlich erreichbare Webseiten automatisiert auf maschinell erkennbare Barrieren (Prüfbasis: WCAG 2.1 A/AA, ergänzt um Verhaltens-Sonden, seitenübergreifende Vergleiche und – je nach Betriebsmodus – eine KI-Bewertungsschicht; die sechs neuen Kriterien der WCAG 2.2 werden als Ausblick mitgeprüft). Jeder Report weist je Kriterium aus, wie es geprüft wurde.

Was die Leistung nicht ist: keine Rechtsberatung oder Rechtsprüfung im Einzelfall (RDG), keine Zertifizierung, keine Garantie für Vollständigkeit oder BFSG-Konformität. Eine automatisierte Prüfung ersetzt weder den Test mit echten Nutzern und Hilfsmitteln noch anwaltlichen Rat. Die mitgelieferte Barrierefreiheits-Erklärung ist eine Mustervorlage, deren Verwendung in Ihrer Verantwortung liegt. Ob das BFSG auf Ihr Unternehmen oder Angebot anwendbar ist, beurteilen Sie eigenverantwortlich.

Grenzen automatisierter Prüfung: Ergebnisse können im Einzelfall falsch positive oder falsch negative Feststellungen enthalten. Alle Aussagen beziehen sich auf die tatsächlich geprüften Seiten und Zustände zum Prüfzeitpunkt; spätere Änderungen der Website können die Aussagekraft verändern. Nicht geprüfte oder technisch nicht erreichbare Seiten und Funktionen gelten nicht als barrierefrei oder konform – fehlende Beobachtung ist kein Nachweis der Abwesenheit von Barrieren.

Pflichten-Radar: Das Pflichten-Radar ordnet Ihre Angaben automatisch den Anwendungsbereichen der aufgeführten Regelwerke zu und nennt Fristen und typische erste Schritte. Es ist eine allgemeine Orientierung aus einer Software, keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls; die Angaben geben den Rechtsstand zum jeweils genannten Prüfdatum wieder und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Dokumentation zur KI-Kompetenz ist eine Mustervorlage; ob die darin festgehaltenen Maßnahmen im Einzelfall genügen, beurteilt sie nicht.

§ 3 Ihre Pflichten beim Scannen (Scan-Regeln)

Sie dürfen nur Websites prüfen lassen, zu deren Prüfung Sie berechtigt sind – als Inhaber, Betreiber oder mit dessen Zustimmung (z. B. als beauftragte Agentur). Die Prüfung fremder Websites ohne Befugnis ist untersagt. Die Registrierung und E-Mail-Bestätigung sind kein Nachweis der Berechtigung; bei konkreten Zweifeln können wir zusätzliche Nachweise verlangen. Für Abonnements bestätigen Sie den Zugriff auf jede hinterlegte Website vor dem ersten Scan auf einem von drei Wegen (Meta-Tag, DNS-Eintrag oder Badge); der Nachweis belegt den technischen Zugriff, entbindet aber nicht von der Berechtigung nach Satz 1, etwa der Zustimmung Ihres Auftraggebers. Von begründeten Ansprüchen Dritter, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch Sie beruhen, stellen Sie uns einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei; das gilt nicht, soweit wir den Schaden selbst zu vertreten haben.

Unzulässig sind außerdem: die Nutzung des Dienstes zur Lastprüfung oder Störung fremder Systeme, das Umgehen unserer Mengenbegrenzungen sowie automatisiertes Massen-Scannen ohne gesonderte Vereinbarung. Der Scanner bedient Seiten schonend und sendet keine Formulare ab; das verbleibende technische Restrisiko der Interaktion mit der geprüften Website trägt der Auftraggeber des Scans, soweit wir es nicht nach § 10 zu vertreten haben.

Bei konkreten Anhaltspunkten für fehlende Berechtigung, Sicherheitsrisiken oder missbräuchliche Nutzung dürfen wir Scans ablehnen oder unterbrechen und die Nutzung in angemessenem Umfang einschränken oder sperren. Soweit möglich und zumutbar, informieren wir Sie über die Maßnahme und geben Gelegenheit zur Abhilfe.

§ 4 Kostenloser Schnellcheck

Der Schnellcheck ist unentgeltlich und freibleibend: einmalig je bestätigter E-Mail-Adresse, bis zu fünf erreichbare Schlüsselseiten der angegebenen Website (ein Anspruch darauf, dass genau fünf Seiten technisch erreichbar sind, besteht nicht). Das Anlegen zusätzlicher Registrierungen zur Umgehung dieser Grenze ist untersagt. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Speicherdauer oder bestimmte Prüftiefe besteht nicht; wir dürfen das kostenlose Angebot für die Zukunft ändern oder einstellen. Ergebnisse werden spätestens nach 12 Monaten gelöscht (Datenschutzerklärung).

§ 5 Kostenpflichtige Leistungen, Zahlungsabwicklung über Paddle

Solange die Bestellfunktion nicht freigeschaltet ist, ist die Darstellung der Tarife auf der Website unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Buchung; Anfragen dazu sind keine Bestellung. Ab Freischaltung gilt: Kostenpflichtige Leistungen (Monats-Tarife mit Scan-, Report- und Monitoring-Kontingenten sowie ggf. Einzelleistungen) werden über unseren Wiederverkäufer Paddle als Merchant of Record angeboten. Verkäufer und Vertragspartner für den Kaufvorgang (Zahlung, Rechnung, Steuern, Erstattungen) ist die im Checkout benannte Paddle-Gesellschaft; es gelten insoweit ergänzend die beim Kauf angezeigten Paddle-Käuferbedingungen, die in Fragen der Zahlung und Erstattung vorgehen. Die Software selbst wird von uns betrieben und bereitgestellt; dafür gelten diese Bedingungen zwischen Ihnen und uns.

Preise, Leistungsumfang und Kontingente werden im Bestellvorgang ausgewiesen; geschuldet ist nur der dort vereinbarte Umfang. Abonnements umfassen automatische Scans der bestätigten Websites im Takt des Tarifs (Starter monatlich, Professional und Business wöchentlich); sie werden auf das Kontingent angerechnet. Die Scanner-Tarife schließen das Pflichten-Radar mit monatlicher Fristen-Übersicht per E-Mail ein; der Tarif Pflichten-Radar umfasst nur diese Leistung, ohne Website-Scans. Bei Erreichen eines Kontingents können weitere Scans bis zur nächsten Abrechnungsperiode zurückgestellt werden. Reports werden nach Zahlungseingang digital bereitgestellt. Laufzeit und Kündigung der Abonnements regelt § 6.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungsperioden, sofern im Bestellvorgang nichts anderes ausgewiesen ist; sie verlängern sich automatisch um jeweils eine weitere Periode, bis sie gekündigt werden. Sie können das Abonnement jederzeit zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsperiode kündigen; eine weitere Periode wird nach wirksamer Kündigung nicht berechnet, der Zugang bleibt bis zum Periodenende bestehen. Die Kündigung erfolgt über das Paddle-Kundenportal (Link in der Bestellbestätigung) oder in Textform an support@accesslytix.de; bei technischen Schwierigkeiten mit der Kündigung helfen wir.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Vertragsende endet der Zugang zu Monitoring- und Scan-Funktionen; bereits bereitgestellte Reports bleiben nach § 7 nutzbar und sollten vor Vertragsende gesichert werden. Einmalig erworbene Leistungen begründen kein Abonnement.

§ 7 Nutzungsrechte an Software und Report

Für die Vertragsdauer erhalten Sie ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang; das systematische Weitervermieten oder Anbieten der Software als eigene Leistung ist untersagt, alle Rechte an Software und Quellcode verbleiben bei uns. Am erworbenen Report erhalten Sie ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für interne Zwecke sowie zur Weitergabe an Ihre Dienstleister (z. B. Agentur) zum Zweck der Umsetzung. Veröffentlichung oder Weiterverkauf des Reports bedürfen unserer Zustimmung. Für die Dauer eines Abonnements dürfen Sie das im Kundenkonto bereitgestellte Badge „Barrierefreiheit im Blick“ unverändert auf Ihrer Website einbinden; es darf nicht als Siegel, Zertifikat oder Konformitätsnachweis dargestellt werden.

§ 8 Individuelle Betreuung (AccessLytix Assist)

Individuelle Betreuung (z. B. Begleitung bei der Behebung von Fundstellen) erbringen wir nur auf Grundlage einer gesonderten, in Textform festgehaltenen Vereinbarung, die Leistungsumfang, Vergütung und Mitwirkungspflichten regelt. Eingriffe in Websites oder Systeme des Kunden erfolgen nur nach dessen ausdrücklicher Freigabe; der Kunde stellt vor Änderungen aktuelle Sicherungen sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter rechtlicher Erfolg, sofern ein Erfolg nicht ausdrücklich vereinbart ist: Eine Garantie vollständiger Barrierefreiheit oder BFSG-Konformität wird nicht übernommen (§ 2 gilt entsprechend), Rechtsberatung findet nicht statt. Sie stellen erforderliche Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereit. Assist ist nicht Bestandteil der regulären Abonnements.

§ 9 Verfügbarkeit, Änderungen

Wir betreiben den Dienst mit angemessener Sorgfalt, schulden aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit; Wartungsarbeiten kündigen wir an, soweit möglich. Wir dürfen Prüfumfang und Darstellung weiterentwickeln, solange der Kern der beauftragten Leistung erhalten bleibt. Ihre gesetzlichen Rechte bei erheblichen Leistungsstörungen entgeltlicher Leistungen bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt, ebenso bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, der Höhe nach begrenzt auf die Entgelte, die Sie in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung an uns bzw. Paddle gezahlt haben. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, der bei ordnungsgemäßer Sicherung vermeidbar gewesen wäre, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für unentgeltliche Leistungen (insbesondere den Schnellcheck) haften wir – außerhalb der in Satz 1 genannten Fälle – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Umsetzung von Empfehlungen durch Sie oder von Ihnen beauftragte Dritte haften wir nicht, soweit wir sie nicht zu vertreten haben. Insbesondere haften wir nicht dafür, dass eine geprüfte Website trotz Behebung aller gemeldeten Fundstellen rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. § 2). Diese Regelungen gelten im gesetzlich zulässigen Umfang auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung. Beim Scan können öffentlich zugängliche Inhalte, technische Daten, Fundstellen und Bildschirmfotos der geprüften Website verarbeitet und gespeichert werden. Soweit wir dabei personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Sichern Sie benötigte Reports rechtzeitig über die bereitgestellten Exportmöglichkeiten.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Für bestehende Verträge ändern wir diese Bedingungen nur mit Ihrer Zustimmung oder auf sonstiger rechtlicher Grundlage; über vorgeschlagene Änderungen und ihren Geltungsbeginn informieren wir Sie, bloßes Schweigen gilt nicht automatisch als Zustimmung. Für neue Vertragsabschlüsse können wir eine aktualisierte Fassung verwenden.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 18. Oktober 2026